immopicture.ch Hochstativ- und Panorama-Fotografie

Hochstativ-Fotografien dokumentieren die Werthaltigkeit Ihrer Liegenschaft!
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

  1. Die Firma immopicture.ch verpflichtet sich Hochstativfotografie-Aufträge möglichst kurzfristig in einwandfreier Qualität auszuführen. immopicture.ch kann Dienstleistungen selber oder durch Dritte erbringen.
  2. Bei extremen Witterungsbedingungen wie z B. (Wind, Regen, Schneefall, Sturm, Hagel, Gewitter, Nebel) und bei Platzmangel, ungenügende Zufahrtsmöglichkeit und anderen schwierigen Standorten können Aufnahmen nur beschränkt durchgeführt werden. Sollten Wettereinflüsse eine Verzögerung für einen Terminauftrag zur Folge haben, kann immopicture.ch nicht schadenspflichtig belangt werden.
  3. Die Tageszeit und Lichtverhältnisse sowie der Standort des Hochstativs können die Aufnahmen beeinträchtigen. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis.
  4. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fotos und grafische Gestaltungsarbeiten nach Vorstellung und Erfahrung von immopicture.ch erstellt.
  5. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von immopicture.ch durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
  6. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von immopicture.ch durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
  7. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass immopicture.ch diese schriftlich anerkennt.
  8. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von immopicture.ch.

II. Überlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei dem von immopicture.ch gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke nach URG (9.10.1992, Stand 23.3.2004) handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von immopicture.ch im Sinne des URG und kann für deren eigene Zwecke sowie für die kommerzielle Nutzung weiter verwendet werden, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte Copyright

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur das Nutzungsrecht zur mehrmaligen Verwendung. Das Nutzungsrecht wird mit dem Datum des Eingangs der Zahlung wirksam.
  2. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von immopicture.ch und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
  4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

IV. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils gültigen Preisliste von immopicture.ch.
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Bei einem Auftragsvolumen über SFr. 5'000.00 kann von immopicture.ch eine Anzahlung von 50 % gefordert werden.
  3. Das Honorar ist spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine andere Vereinbarung getroffen ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

V. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Das Bildmaterial kann nicht zurückgegeben werden. Es wird auf keinen Fall Rückerstattung auf getätigte Aufträge gegeben.

VI. Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Schweiz als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz.

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